Umgestaltung der Kehre im Glückstädter Weg
Das Bezirksamt Altona plant eine Umgestaltung des Glückstädter Wegs im Stadtteil Osdorf. Im Bereich zwischen der Einmündung Immenbusch und der Wendeanlage am westlichen Ende soll die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Um darüber zu informieren, findet am 25. August 2022 von 19 Uhr bis etwa 21 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung statt.
Im Rahmen dieser Veranstaltung wird das Bezirksamt über die Umbaumaßnahme und den Zeitplan der Umsetzung informieren. Alle Anwohnenden und interessierte Bürger*innen sind herzlich eingeladen, an dem Format teilzunehmen, welches aufgrund der Corona-Pandemie digital durchgeführt wird. Über den nachfolgenden Link
https://konsaltgmbh.my.webex.com/konsaltgmbh.my/j.php?MTID=m157e0bc6a3400afaa1ece0ec27b38daa
gelangt man zur Veranstaltung. Interessierte melden sich bitte einmalig mit Namen und E-Mail-Adresse an. Nach der Vorstellung der Maßnahme gibt es die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Hinweise zur Planung zu geben.
Die Planung bzw. die Maßnahme selbst resultiert aus dem integrierten Entwicklungskonzept Osdorfer Born / Lurup und ist ein wichtiger Baustein des sogenannten Bildungsbandes. Im Rahmen des Neubaus der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule mit der Neuorientierung in Richtung Glückstädter Weg sollen die örtlichen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen mit den Kulturstätten und dem Straßenraum verknüpft werden.
Der Planungsbereich stellt einen wichtigen Knotenpunkt des Wegenetzes im Quartier dar und soll als erweiterter Eingang zur Schule als Platzfläche umgestaltet werden. Derzeit befindet sich nördlich der Kehre ein Parkplatz im Privatvermögen einer Wohnungsbaugenossenschaft. Um die benötigte Fläche für die Gestaltung eines Quartiersplatzes zu erhalten, ist mit der Genossenschaft vereinbart, die privaten Stellplätze nach Süden vor das Gebäude mit den Hausnummern 69-73 zu verlegen.
Aufgrund der dadurch entfallenen öffentlichen Parkstände ist eine Umstrukturierung des Parkraums im Glückstädter Weg bis zur Einmündung Immenbusch vorgesehen. Außerdem ist geplant den Radweg in der nördlichen Nebenfläche zurückzubauen, um einen ausreichend breiten Gehweg im Sinne der Schulwegsicherung herzustellen. Der Radverkehr wird zukünftig im Mischverkehr geführt.
Für den Glückstädter Weg gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der westliche Bereich vom Haupteingang der Schule bis zum Ende der Wendeanlage soll zukünftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. So kann das Areal des Platzes und der Wegeverbindungen mit dem angrenzenden neuen Schulhof zusammenwachsen.
Fragen für den technischen Support:
Konsalt - Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH
Renate Jurgesa
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Bettina Bachmeier
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